Allgemeine Geschäftsbedingungen RechtStaete vastgoedadvocaten & belastingadviseurs B.V.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle RechtStaete vastgoedadvocaten & belastingadviseurs (nachstehend „RechtStaete“ genannt) erteilten Aufträge sowie sämtliche sich daraus ergebenden Folgeaufträge und/oder damit im Zusammenhang stehenden von RechtStaete für den Auftraggeber verrichteten Tätigkeiten.
- Die Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für alle (juristischen) Personen, die für RechtStaete tätig sind (gewesen sind), beziehungsweise alle (juristischen) Personen, für deren Handlungen oder Nichterfüllung RechtStaete haftbar sein könnte. Nicht nur RechtStaete, sondern auch alle (juristischen) Personen, die bei der Ausführung irgendeines Auftrags des Auftraggebers eingeschaltet worden sind, können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
- Alle Aufträge werden ausschließlich von RechtStaete angenommen und ausgeführt, und zwar auch dann, wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht gewesen ist, dass ein Auftrag auch von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 BW (NL-BGB), der für den letzterwähnten Fall eine Regelung enthält und von Artikel 7:407 Absatz 2 BW, in dem eine gesamtschuldnerische Haftung für die Fälle begründet wird, in denen zwei oder mehreren Personen ein Auftrag erteilt wurde, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle einer vermeintlichen Haftung bei der Ausführung irgendeines Auftrags des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftraggeber, ausschließlich RechtStaete in Anspruch zu nehmen.
- Tritt bei der Ausführung eines Auftrags eines Auftraggebers oder in anderer Form ein Ereignis ein, das eine Haftung bewirkt, wird die Haftung auf den Betrag oder die Beträge beschränkt sein, der/die infolge der von RechtStaete abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung und/oder der Betriebsversicherung von dem Versicherer ausgezahlt wird/werden; und zwar einschließlich des Selbstbehalts den RechtStaete im Zusammenhang mit dieser Versicherung trägt. Unter dem Begriff des im vorigen Satz erwähnten Ereignisses ist ebenfalls eine Nichterfüllung eingeschlossen.
- Hat sich ein Haftungsfall rechtlich als unwiderruflich feststehend erwiesen, jedoch sollte der Versicherer desungeachtet gleich aus welchem Grund nicht zur Auszahlung der in Artikel 4 erwähnten Versicherung übergehen, ist jede Haftung beschränkt auf den von RechtStaete in der diesbezüglichen Sache in dem Kalenderjahr der zur einem Haftungsfall führenden Handlung in Rechnung gestellten Betrag (einschließlich Umsatzsteuer) bis zu einen Höchstbetrag von € 150.000,–.
- RechtStaete wird bei der Einschaltung von Dritten für die Ausführung eines Auftrags weitestgehend möglich mit dem Auftraggeber Beratungen führen und auf jeden Fall bei der Auswahl dieser Dritten die nötige Sorgfalt walten lassen. RechtStaete haftet nicht für Nichterfüllung der von ihr eingeschalteten Dritten. RechtStaete ist vom Auftraggeber ermächtigt, Bedingungen, worunter eventuelle Haftungsbeschränkungen von Dritten, im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. Jedwede Haftung von RechtStaete für eine Nichterfüllung eines Dritten ist auf den Betrag beschränkt, den der Auftraggeber bei einer direkten Inanspruchnahme dieses Dritten hätte vereinnahmen können, beziehungsweise beschränkt auf die in Artikel 4 und 5 aufgenommenen Bestimmungen.
- Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, wird das Honorar unter Zugrundelegung der Anzahl aufgewandter Stunden berechnet, und zwar multipliziert mit jährlich von RechtStaete festzusetzenden Stundensätzen. Von RechtStaete für den Auftraggeber bezahlte Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Zur Deckung der allgemeinen Bürokosten (wie Porti, Telefon, Fax- und Kopierkosten und dergl.) wird ein Prozentsatz des Honorars in Rechnung gestellt. Alle Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
- Die Tätigkeiten werden dem Auftraggeber im Prinzip monatlich in Rechnung gestellt, wobei die Zahlungsfrist für Deklarationen 14 Tage nach Rechnungsdatum beträgt. Die Bezahlung hat auf die in der Rechnung angegebene Weise zu erfolgen. Im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 30 Tagen befindet sich der Auftraggeber rechtlich in Verzug und werden die gesetzlich geltenden Zinsen geschuldet. Kosten für Inkassomaßnahmen gehen zu Lasten des Auftraggebers gemäß dem Tarif der Nederlandse Orde van Advocaten. RechtStaete ist jederzeit berechtigt, vor oder zur Fortsetzung ihrer Dienstleistung von dem Auftraggeber eine oder mehrere aufrechnungsfähige Vorauszahlung/Vorauszahlungen zu verlangen. Erfolgt die Bezahlung nicht rechtzeitig, ist RechtStaete nach vorheriger Ankündigung befugt, mit ihren Tätigkeiten nicht zu beginnen, diese aufzuschieben oder einzustellen.
- RechtStaete ist lediglich berechtigt, die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Information sowie andere Daten und Informationen, von der(denen) RechtStaete bei der Ausführung ihres Auftrags Kenntnis genommen hat, für den Zweck zu verwenden, für den die Information erteilt oder erhalten wurde. Als Ausnahme zu dieser Bestimmung gilt, dass RechtStaete und/oder (juristische) Personen, die für RechtStaete tätig sind (geworden sind), Gebrauch von dieser Information in gegen sie selbst geführten Disziplinar-, Straf-, Zivil- oder verfahrensrechtlichen Verfahren machen dürfen, in welchen Verfahren die Information von Bedeutung sein kann oder durch welche Information derartige Verfahren vermieden werden können.
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen RechtStaete und ihren Auftraggebern findet niederländisches Recht Anwendung. Lediglich die niederländischen Gerichte sind dafür zuständig, von irgendeiner Streitigkeit, die zwischen RechtStaete und einem Auftraggeber entstehen sollte, Kenntnis zu nehmen; vorbehaltlich der Zuständigkeit des Organs der Nederlandse Orde van Advocaten. Für unsere Dienstleistungen in Bezug auf die Anwaltschaft findet eine Beschwerderegelung Anwendung, deren Inhalt auf der website von RechtStaete (www.RechtStaete.nl) zur Kenntnis genommen werden kann.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer und englischer Sprache verfasst und können außerdem auf der website von RechtStaete (www.RechtStaete.nl) eingesehen werden. Der Wortlaut der niederländischen Bedingungen hat vor dem englischen Wortlaut Vorrang.März 2016
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