RechtStaete betreut Sie bei allen Abschnitten von Immobilien- und Bauprojekten – von der Ausarbeitung eines Plans und Entwicklung bis hin zu Ankauf, Bau, Umsetzung, Verkauf, Betrieb und Management. In diesem Rahmen bieten wir komplexe juristische und steuerrechtliche Dienstleistungen mit Schwerpunkt in den nachstehenden Bereichen. Nähere Informationen finden Sie unter dem jeweiligen Spezialgebiet.

Wir bieten Ihnen umfassende Betreuung beim An- und Verkauf von Immobilienobjekten und -portfolios wie Büroobjekten, Ladenlokalen und Einkaufszentren, Wohnimmobilien und Logistikobjekten sowie bei Fusionen, Übernahmen und Dispositionen von Unternehmen auf dem Immobiliensektor. Wir verfügen über besondere Erfahrung bei der Durchführung von (kombinierten) steuerrechtlichen und juristischen Due-Diligence-Prüfungen, Ausarbeitung von Letters of Intent, Kaufverträgen u.dgl. sowie Vertragsverhandlungen mit den potenziellen Partnern. Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten sind wir zu einer effizienten steuerrechtlichen und juristischen Strukturierung Ihrer Transaktion aus einer Hand in der Lage, ohne dass Sie mehrere Berater einschalten und doppelten Zeitaufwand betreiben müssen. Für die Beurkundung Ihrer Immobilientransaktion beauftragen wir bei Bedarf ein renommiertes Notariat in den Niederlanden, mit dem wir in langjähriger Geschäftsbeziehung stehen.

Wir unterstützen sowohl ausschreibende Stellen als auch Bieter bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren und verfügen über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Betreuung von Bietern sowie Verfahrensführung bei ausschreibungsbedingten Streitigkeiten.

Gern erstellen und verhandeln wir für Sie Bauverträge und beraten Sie unter steuerrechtlichen und juristischen Aspekten während des Bauvorhabens. Dabei gewährleistet die intensive Zusammenarbeit zwischen unseren Steuerexperten und Rechtsanwälten, dass alle steuerrechtlichen und juristischen Aspekte aus einer Hand zielorientiert und effizient berücksichtigt werden. Wir sind mit allen Arten von Verträgen bestens vertraut und erstellen – sofern ein Projekt dies erfordert – maßgeschneiderte Verträge auf Grundlage gängiger Vertragsbedingungen wie den UAV 1989/2012, UAV-GC 2005, FIDIC, NEC und anderen (internationalen) Mustern. Zudem sind wir auf die Vertretung in (internationalen) baurechtlichen Verfahren bei niederländischen Gerichten und (internationalen) Schiedsgerichten spezialisiert, wie dem Raad van Arbitrage voor de Bouw, dem Nederlands Arbitrage Instituut und dem ICC International Court of Arbitration.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der juristischen Beratung und Vertretung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren auf dem Bausektor sowie handelsrechtlichen Schiedsverfahren (beispielsweise im Zusammenhang mit Streitigkeiten bei Transaktionen). In diesem Rahmen treten wir regelmäßig beim Raad van Arbitrage voor de Bouw, dem Nederlands Arbitrage Instituut sowie dem ICC International Court of Arbitration auf.

Wir übernehmen die Aufstellung Ihrer Körperschaft- und Einkommensteuererklärung und unterstützen Sie bei der Beantwortung der vom Finanzamt gestellten Fragen über die eingereichten Steuererklärungen sowie ggf. bei angekündigten oder eingeleiteten Buchprüfungen. Dies beinhaltet unter anderem, dass wir Ihre beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen vorab einer Prüfung unterziehen und auf Wunsch für Sie den Schriftwechsel mit dem Finanzamt führen. Erfahrungsgemäß können wir durch einen zielorientierten Ansatz bei Fragen des Finanzamts sowie bei der Buchprüfung bereits in einem frühen Stadium Berichtigungen vermeiden oder beschränken.

Wir betreuen Sie steuerrechtlich und juristisch bei der Konzipierung und Verwaltung von (Immobilien)Fonds, wobei den steuerrechtlichen Aspekten hinsichtlich der durch den Fonds und für die Investoren anfallenden Steuerabgaben besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gleiches gilt auch für im Vorfeld zu führende Beratungen über die gegenüber dem Finanzamt einzunehmende Position. Unsere Rechtsanwälte erstellen für Sie die notwendigen Verträge; dabei werden die steuerlichen Aspekte durch die intensive Zusammenarbeit mit unseren Steuerexperten unmittelbar berücksichtigt. Unter anderem verfassen wir auch die jährlichen Leitlinien für die Steuererklärungen der Fondsteilnehmer.

Wir beraten Sie bei Konzipierung der optimalen und effizientesten steuerrechtlichen und juristischen Struktur Ihres Unternehmens und/oder Ihres Investments sowie bei einer angestrebten Umstrukturierung. Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit zwischen unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir Ihnen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und juristischer Aspekte eine effiziente Lösung bzw. Umsetzung aus einer Hand.

Aufgrund unserer langjährigen, umfassenden Erfahrung sind wir bei allen mietrechtlichen Belangen der richtige Ansprechpartner – unabhängig davon, ob es sich um die Anmietung unbebauter Grundstücke oder bebaute Immobilienobjekte wie Büroraum (7:230a BW-bedrijfsruimte), gewerblichen Raum (7:290 BW-bedrijfsruimte) oder Wohnimmobilien handelt. Im Rahmen dieses Fachbereichs erstellen und beurteilen wir Mietverträge unter zivil- und steuerrechtlichen Aspekten, führen eventuell erforderliche Genehmigungsverfahren bei  niederländischen Amtsgerichten und treten in Prozessen über Mietstreitigkeiten auf. Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit zwischen unseren Steuerexperten und Rechtsanwälten fungieren wir für Sie bei der Errichtung und Beurteilung von Mietverträgen als alleiniger Ansprechpartner und bieten Ihnen somit höchstmögliche Effizienz.

Der Staat, zum Beispiel eine Gemeinde, kann im öffentlichen Interesse – beispielsweise im Rahmen einer Gebietsentwicklung  – die Enteignung von Grundstücken betreiben. Wir beraten und betreuen diesbezüglich sowohl Behörden als auch private Parteien und führen ebenfalls sowohl verwaltungsrechtliche als auch gerichtliche Enteignungsverfahren.

Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung auf allen Gebieten, auf die wir inhaltlich spezialisiert sind. Wir beraten Sie über Verfahrensaussichten und -risiken und stehen Ihnen in einem Prozess von Anfang bis Ende zur Seite, wobei wir – abhängig davon, was sich zu diesem Zeitpunkt als notwendig erweist – sowohl offensiv als auch vermittelnd operieren können. Wir vertreten Sie vor den niederländischen Landgerichten und Gerichtshöfen. Bei steuerrechtlichen Angelegenheiten prozessieren wir auch beim niederländischen Obersten Gerichtshof. Im letzteren Fall kooperieren wir mit den niederländischen führenden Kanzleien für Revisionsverfahren, zu denen wir langjährige Beziehungen unterhalten. In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie bei der Abteilung Verwaltungsrechtsprechung des Raad van State (NL-Staatsrat). Die Tatsache, dass wir in unserer Kanzlei sowohl über steuerrechtliche als auch juristische Fachkompetenz verfügen, erweist sich sowohl in Zivilsachen mit steuerrechtlichen Aspekten als auch bei steuerrechtlichen Verfahren mit zivilrechtlichen Aspekten als großer Vorteil.

Wir betreuen Sie von A bis Z bei (Neu-)Entwicklung, Realisierung und Umsetzung von Immobilienprojekten wie Büroobjekten, Geschäftslokalen und Einkaufszentren, Wohnimmobilien und Logistikprojekten. In diesem Rahmen analysieren wir steuerrechtliche und juristische Risiken, entwerfen mögliche steuerliche Optimierungskonzepte, betreuen unter anderem die Submissions- und Flächennutzungsplanverfahren und errichten für Sie die notwendigen Verträge (unter anderem Kooperations-, Entwicklungs-, Realisierungs- und Bauverträge).  Die intensive Zusammenarbeit zwischen unseren Steuerexperten und Rechtsanwälten gewährleistet für Ihr Projekt, direkt und effizient, steuerrechtliche und juristische Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem stehen wir Ihnen in beratender und unterstützender Funktion bei der Projektausführung zur Seite, wobei wir im möglichen Konfliktfall für Sie auch die erforderlichen Verfahren führen.

Zu unseren Spezialgebieten gehören ebenfalls alle Aspekte des Umweltrechts wie Raumordnung, Gebietsentwicklung und Umweltvorschriften. In diesem Rahmen beraten wir Sie unter anderem über Flächennutzungspläne, Betriebspläne, Richtlinien für nachhaltige Urbanisierung, das sog. Bibob-Gesetz, Anträge für Umweltgenehmigungen, Bodenschutz, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Energieeffizienzvorschriften für Gebäude etc. Zudem vertreten und betreuen wir Sie diesbezüglich bei Verfahren und verfügen über große Erfahrung bei Streitigkeiten in diesen Bereichen.